Krankenfahrt

Wann und wie zahlt die Krankenkasse Ihre Taxi-Fahrt?

So genannte Kranken- und Dialysefahrten.

Wir möchten, dass Sie sich möglich entspannt Ihrer Genesung widmen können und sorgen gerne für Ihre sichere Hin- und Rückfahrt. In der Regel bekommen Sie als Patientin oder Patient von Ihrer Ärztin respektive Ihrem Arzt einen so genannten »Krankentransportschein«, auch »KTS« genannt.
Damit können Sie uns beauftragen, Sie zu Ihrer Therapie zu fahren und auch wieder abzuholen.

Aber wie genau funktioniert das und was muss ich beachten?

Vor Therapiebeginn, also auch vor der ersten Fahrt, muss dieser Krankentransportschein bei der Krankenkasse eingereicht und auch genehmigt werden.

WICHTIG hierbei: das Eingangsdatum bei der Krankenkasse muss IMMER vor der ersten Fahrt datiert sein. Denn die Krankenkassen genehmigen solche Fahrten aus unserer Erfahrung heraus niemals rückwirkend.

Ebenfalls aus Erfahrung wissen wir, dass häufig die Aufklärung seitens der Ärztinnen und Ärzte bezüglich der Vorgehensweise fehlt. Gerne dürfen Sie sich bei uns melden und wir unterstützen Sie dann bezüglich des Genehmigungsverfahrens bei der Krankenkasse.

Denn mit dem Ausdruck des Krankentransportscheins ist entgegen der landläufigen Meinung nicht alles erledigt, damit die Fahrkosten automatisch übernommen werden. Dies wäre zwar wünschenswert, ist aber leider in der Praxis genau so nicht.

Wenn schließlich die Genehmigung Ihrer Krankenkasse vorliegt, sprechen wir mit Ihnen Ihre Therapietermine durch und legen die jeweiligen Abholzeiten fest. Im Vorfeld, sodass Sie sich fest auf uns verlassen können.

Fahren wir Sie beispielsweise zu einer Chemotherapie, welche meist mehrere Stunden dauert, wird es so geregelt, dass Sie uns anrufen, sobald Sie absehen können, wann die Behandlung beendet sein wird. Wir holen Sie dann ab und bringen Sie sicher nach Hause.

Haben Sie hingegen nur eine Laboruntersuchung, so vereinbaren wir üblicherweise eine Wartezeit, weil es sich selten lohnt, wegzufahren und dann wiederzukommen.

Labortermine dauern zumeist zwischen 15 und 30 Minuten. Des Weiteren gibt es so genannte »Bestrahlungsfahrten«.

Das bedeutet häufig eine Folge von dreißig bis vierzig Fahrten, welche nicht selten täglich gefahren werden müssen. Als Patientin beziehungsweise Patient werden Sie von uns zur Praxis gebracht, bekommen dort Ihre Bestrahlung, die meist nicht länger als zwanzig Minuten dauert und werden dann wieder von uns nach Hause gefahren.

Und Sie dürfen davon ausgehen, dass all unsere Fahrerinnen und Fahrer vertraut sind im Umgang mit solch sensiblen Situationen und damit umzugehen wissen.

Ein Umstand, den unsere Kundinnen und Kunden sehr zu schätzen wissen. 

Abgerechnet werden alle diese Fahrten nach Beendigung der gesamten Therapiezeiten. Anders wird es nur gehandhabt, wenn beispielsweise eine Chemotherapie über mehrere Monate erfolgt. Dann rechnen wir zwischendurch mit der Krankenkasse ab.

Ein Vorgang, mit dem Sie aber keinerlei Aufwand mehr haben.

Sie unterschreiben uns lediglich die jeweiligen Fahrten zum Nachweis, dass diese ausgeführt wurden.

Sollten Sie zu einer Zuzahlung verpflichtet sein, die nicht von der Krankenkasse übernommen wird, bekommen Sie nach Beendigung und Abrechnung mit der Krankenkasse eine Rechnung von uns in Höhe der Zuzahlung.

Sollten Sie nachweislich zuzahlungsbefreit sein, bekommen Sie natürlich keine Rechnung, weil der komplette Fahrpreis von der Krankenkasse übernommen wird.

Melden Sie sich gerne bei uns. Wir sind an Ihrer Seite!